Das Gutshaus ist von 1638 bis 1737 bekannt als Loderstädtisches Gantzspännergut. Am 25.
Juni 1737 kaufte Johann Friedrich Graßhoff (fürstlicher Hofjäger und Gehegereuter) von Martin Lodderstedt das Gut in Großwirschleben. Das Gut kostete 1160 Reichsthaler (Jeden Thaler zu 24 guten Groschen). Fürst Victor Friedrich verfügte eigenhändig, dass folgende
Ordre am 22. Juli zum Amt Plötzkau gegeben werde:
"Von Gottes Gnaden, Victor Friedrich Regierender Fürst …
Nachdem Uns Unser Hoff Jäger Johann Friedrich Graßhoff unterthänigst vorgestellet und gebeten, dass, weil er das Lodderstedtische Gantzspännerguth zu Große Wirschleben erkauffet.
Wir in Gnaden geruhen möchten, ihm mit der Dienst- auch Einquartierungs- und
Haußtrunkbrauens Freyheit zu begnatigen, und Wir dann dessen unterthänigstes Suchen in Gnade deferiret auch sub dato Bernburg den 17ten hujus ein Provilegium darüber ausgefertigt".
 

Das original Privilegium befand sich um das Jahr 1913 noch im Besitz von Oberamtmann Weyhe, des damaligen Besitzers des Gutes. Bis zum Tod Johann Friedrich Graßhoff wurde das Gut von seinem Sohn bewirtschaftet. 1792 wurde das Gut von den Erben Johann Friedrichs verkauft. Als Käufer erschien ein Amtsverwalter Beck von Gnadau. Monatelang dauerten die Verhandlungen bis von dem Amtsverwalter nichts mehr zu hören war. Der nächste Besitzer war ein Amtmann Hertling er kaufte das Gut für 15000 Reichsthaler.
Am 2. Oktober 1827 erwarb der 25 jährige Freisassensohn Gottfried Weyhe aus Giersleben das schriftsässige Rudolphsche Freigut. Von Gottfried Weyhe übernahm sein Sohn Theodor den Besitz, um ihn später an seinen Bruder Albert zu verpachten. Nach dem Tode von Theodor und Albert erwarb der 3. Bruder Carl das Gut. Der letzte Besitzer vor 1945 war Hermann Weyhe, der Sohn von Carl Weyhe. Nach 1945 viel der Besitz der Bodenreform zum Opfer. Nur durch den akuten Wohnungsmangel nach dem Krieg ist das Gutshaus erhalten geblieben und konnte dem Befehl 209 - (der Abriss von Schlösser und Herrenhäuser) entzogen werden.